verkehrsunfall
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, ist angesichts der heutigen Verkehrsverhältnisse sehr hoch. Die Schuldfrage ist fast nie eindeutig. Oft haben beide Beteiligten zur Verursachung des Unfalls beigetragen. Hiervon hängt ab, wer bzw. wessen Versicherung den Schaden regulieren muss. Entscheidend ist in den meisten streitigen Fällen die Beweisbarkeit des tatsächlichen Unfallhergangs. Deshalb sollten Sie im Falle eines Verkehrsunfalls
- möglichst immer die Polizei rufen und den Unfall protokollieren lassen,
- niemals spontane Schuldbekenntnisse abgeben oder gar unterschreiben,
- mindestens die Namen des Fahrers, des Halters, das polizeiliche Kennzeichen
sowie die Versicherungsgesellschaft und -nummer ihres Unfallgegners notieren,
- möglichst Fotos vom Unfallort und den Beschädigungen am Fahrzeug anfertigen,
- die Namen/Adressen der am Unfallort anwesenden Zeugen notieren.
Selbst wenn Sie meinen, der Gegner hätte den Zusammenstoß allein verursacht und selbst wenn dieser sein Verschulden Ihnen gegenüber zugibt, sollten Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung beauftragen. Nur der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt vertritt allein Ihre Interessen und berät Sie fachkundig, welche konkreten Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall usw.) Ihnen zustehen und wie Sie diese geltend machen können.
Die Anwaltskosten trägt bei der außergerichtlichen Schadensregulierung grundsätzlich die gegnerische Versicherung, sofern der Unfallgegner den Verkehrsunfall verschuldet hat. Für die gerichtliche Geltendmachung übernimmt grundsätzlich Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.