Trunkenheitsfahrt

Werden Sie als Verkehrsteilnehmer (egal ob als PKW-, LKW-, Krad- oder Radfahrer) wegen einer vorsätzlich begangenen Trunkenheitsfahrt verurteilt, kann nicht nur die Sperrfrist für die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis länger und die Geldstrafe höher als bei einer nur fahrlässigen Trunkenheitsfahrt ausfallen.

Sie verlieren auch den Deckungsschutz Ihrer Rechtsschutzversicherung und (z.B. im Falle eines Unfalles) Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch deshalb ist gerade beim Vorwurf eines Trunkenheitsdeliktes im Straßenverkehr die Verteidigung durch einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt so wichtig.