rotlichtverstoß

Wenn Sie an einer Ampel das Rotlicht überfahren, ist meistens entscheidend, ob ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt – d.h. das Rotlicht von Ihnen passiert wurde, nachdem bereits seit mehr als einer Sekunde die Rotlichtphase begonnen hat oder Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben.

Wenn die Polizei ihre Anzeige aufgrund von Schätzungen erstattet, kommt es grundsätzlich darauf, ob der Rotlichtverstoß gezielt oder nur beiläufig beobachtet wird. Nur wenn die Polizeibeamten gezielt eine Lichtzeichenanlage überwachen, ist das im Beginn des Rotlichts einsetzende Zählen: 21, 22, ... durch den Polizeibeamten zur Erfassung der bereits abgelaufenen Rotlichtzeit geeignet und gerichtsverwertbar.

Die meisten Erklärungs- und Rechtfertigungsversuche der betroffenen Autofahrer werden von der Bußgeldstelle und den Strafgerichten nicht akzeptiert. Entscheidend kommt es daher zunächst darauf an, den Nachweis eines qualifizierten Rotlichtverstoßes zu erschüttern. Sollte dies aufgrund der Beweislage nicht möglich sein, wird die nachvollziehbare Darstellung Ihrer persönlichen und insbesondere beruflichen Verhältnisse erforderlich sein. In vielen Fällen lässt sich bei vernünftigen Sachbearbeitern oder Richtern ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine angemessene Erhöhung der Geldbuße erreichen.