fahrlässige körperverletzung

Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr machen Sie sich strafbar, wenn Sie durch Fahrlässigkeit einen anderen Menschen verletzen. Ihre Fahrlässigkeit wird grundsätzlich bereits durch den Verstoß gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unterstellt. Im Zusammenhang mit einem von Ihnen verschuldeteten Verkehrsunfall, bei welchem eine Person verletzt wird, kommt es daher bereits regelmäßig zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie. Machen Sie in diesem Fall keine Angaben gegenüber der Polizei zum Schuldvorwurf, bevor ein auf Verkehrsstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt die staatsanwaltliche Ermittlungsakte eingesehen hat.