abstand

Wenn Ihnen eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen wird, muss eine nicht nur vorübergehende Abstandsunterschreitung vorgelegen haben. Weil nach der obergerichtlicher Rechtsprechung bei höheren Geschwindigkeiten hierfür bereits eine Strecke von ca. 250 - 300 Metern ausreichend ist, können Sie sich sehr schnell einem solchen Vorwurf ausgesetzt sehen. Auch hier ist für eine erfolgreiche Verteidigung zunächst die Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte notwendig, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen.