nebenklage

Die Strafprozessordnung hat den Opfern von bestimmten Straftaten und deren Angehörigen viele Antrags- und Informationsrechte eingeräumt. Als Opfer können Sie sich z.B. durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Für die anfallenden Kosten können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, sofern Sie sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen haben und über kein ausreichendes Einkommen verfügen. Die Nebenklage ist für Sie von Vorteil, da sie die Möglichkeit eröffnet, über Ihren Rechtsanwalt direkt an der Verfahrensgestaltung mitzuwirken: z.B. durch die Wahrnehmung des Anspruches auf rechtliches Gehör, Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte und durch das Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung. Ihr Rechtsanwalt steht Ihnen als Opfer einer Straftat während des gesamten Strafprozesses beratend zur Seite und schützt Sie vor diskriminierender Behandlung während des Strafverfahrens.